Dienstag, 6. Oktober 2009

Strahlenschutz bei Laserstrahlung

http://www.bfs.de/de/uv/laser/schutz.html

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In der Medizin werden Lasergeräte mittlerweile für viele therapeutische und diagnostische Verfahren erfolgreich eingesetzt. Leichte Handhabe und günstiger Preis haben aber dazu geführt, dass leistungsfähige Laser (bis zur Klasse 4) auch für kosmetische Anwendungen genutzt werden, wie z.B. zur Haarentfernung, zur Falten- und Pigmentbeseitigung oder zur Entfernung von Tätowierungen. Ohne das Wissen um die genaue Wirkung und geeignete Schutzvorkehrungen können Kunden so einem hohen gesundheitlichem Gefährdungspotenzial ausgesetzt werden. Die Anwender sind nämlich zurzeit durch keine gesetzliche Regelung gezwungen, ihre Qualifikation zum Betreiben eines Lasers und ihr Wissen über Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nachzuweisen. Die Strahlenschutzkommission zeigt mit der Empfehlung „Gefahren bei Laseranwendung an der menschlichen Haut“ die Gefahren für die Personen auf, die sich einer kosmetischen Behandlung von Hautveränderungen mit Lasern unterziehen wollen, und stellt Forderungen auf, um Abhilfe vor Gesundheitsgefahren zu schaffen. Die Hauptforderung besteht darin, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sicherstellen, dass Laseranwendungen an der menschlichen Haut ausschließlich durch einen speziell dafür ausgebildeten Arzt erfolgen.

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